FISCHEREIREVIER INNBACH
Informationen  für Bewirtschafter und Interessierte

Fischereischutzorgane

Alle für das Revier tätigen Schutzorgane haben die Schutzorganprüfung abgelegt und  müssen alle 5 Jahre das Wissen durch einen Fortbildungskurs auffrischen.

Pflichten der Fischereischutzorgane

Bei der Dienstausübung ist

  • das Dienstabzeichen deutlich sichtbar zu tragen
  • bei Kontrollen ausdrücklich auf die Eigenschaft als Fischereischutzorgan hinzuweisen
  • auf Verlangen den Dienstausweis vorzuweisen und die Dienstnummer bekanntzugeben.
  • Schutzorgane sind verpflichtet, bei schweren Vergehen Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.


Rechte der Fischereischutzorgane

In Ausübung ihres Dienstes dürfen sie Personen beim Fischfang oder unmittelbar danach kontrollieren,

  • zur Feststellung der Personalien die Person anhalten,
  • mitgeführte Fahrzeuge, Boote, Behältnisse und Fischereigeräte durchsuchen,
  • allenfalls Gegenstände und gefangene Wassertiere in Beschlag nehmen.
  • über die beschlagnahmten Gegenstände und Wassertiere muss eine Bestätigung ausgestellt werden.

Personen, die von den Fischereischutzorganen kontrolliert werden sind verpflichtet, an der Kontrolle mitzuwirken und  den Anweisungen des Fischereischutzorganes Folge zu leisten.


REVIERSCHUTZORGANE


 ACHLEITNER  Gerhard

BRANDL Clemens 

DANNHOFER Friedrich

 DIEWALD Johann

GRÖSSWANG  Horst

ILLIBAUER Karl

KIENER Wolfgang

KIRNBAUER Alfred

HERNDLBAUER Engelbert

KOCH Ingo


Dienstabzeichen 

muss sichtbar getragen werden

                


 


KRONAWETTLEITNER Georg

LEHNER Albert

MAZUKA Michael

OBERMAIR Franz 

POSTLMAYER Alois

PÖTTINGER Helmut

RINESCH Michael

ROTHKEGEL Andreas

SCHWARZBAUER Rene

VETTER Wolfgang              



















 
 
 
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