Alle für das Revier tätigen Schutzorgane haben die Schutzorganprüfung abgelegt und müssen alle 5 Jahre das Wissen durch einen Fortbildungskurs auffrischen.
Pflichten der Fischereischutzorgane
Bei der Dienstausübung ist
Rechte der Fischereischutzorgane
In Ausübung ihres Dienstes dürfen sie Personen beim Fischfang oder unmittelbar danach kontrollieren,
Personen, die von den Fischereischutzorganen kontrolliert werden sind verpflichtet, an der Kontrolle mitzuwirken und den Anweisungen des Fischereischutzorganes Folge zu leisten.
REVIERSCHUTZORGANE
ACHLEITNER Gerhard
BRANDL Clemens
DANNHOFER Friedrich
DIEWALD Johann
GRÖSSWANG Horst
ILLIBAUER Karl
KIENER Wolfgang
KIRNBAUER Alfred
HERNDLBAUER Engelbert
KOCH Ingo
Dienstabzeichen
muss sichtbar getragen werden
KRONAWETTLEITNER Georg
LEHNER Albert
MAZUKA Michael
OBERMAIR Franz
POSTLMAYER Alois
PÖTTINGER Helmut
RINESCH Michael
ROTHKEGEL Andreas
SCHWARZBAUER Rene
VETTER Wolfgang