Fischereischutzorgane
Alle für das Revier tätigen Schutzorgane haben die Schutzorganprüfung abgelegt und müssen alle 5 Jahre das Wissen durch einen Fortbildungskurs auffrischen.
Pflichten der Fischereischutzorgane
Bei der Dienstausübung ist
- das Dienstabzeichen deutlich sichtbar zu tragen
- bei Kontrollen ausdrücklich auf die Eigenschaft als Fischereischutzorgan hinzuweisen
- auf Verlangen den Dienstausweis vorzuweisen und die Dienstnummer bekanntzugeben.
- Schutzorgane sind verpflichtet, bei schweren Vergehen Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.
Rechte der Fischereischutzorgane
In Ausübung ihres Dienstes dürfen sie Personen beim Fischfang oder unmittelbar danach kontrollieren,
- zur Feststellung der Personalien die Person anhalten,
- mitgeführte Fahrzeuge, Boote, Behältnisse und Fischereigeräte durchsuchen,
- allenfalls Gegenstände und gefangene Wassertiere in Beschlag nehmen.
- über die beschlagnahmten Gegenstände und Wassertiere muss eine Bestätigung ausgestellt werden.
Personen, die von den Fischereischutzorganen kontrolliert werden sind verpflichtet, an der Kontrolle mitzuwirken und den Anweisungen des Fischereischutzorganes Folge zu leisten.
REVIERSCHUTZORGANE
ACHLEITNER Gerhard
BRANDL Clemens
DANNHOFER Friedrich
DIEWALD Johann
GRÖSSWANG Horst
ILLIBAUER Karl
KIENER Wolfgang
KIRNBAUER Alfred
HERNDLBAUER Engelbert
KOCH Ingo
Dienstabzeichen
muss sichtbar getragen werden
KRONAWETTLEITNER Georg
LEHNER Albert
MAZUKA Michael
OBERMAIR Franz
POSTLMAYER Alois
PÖTTINGER Helmut
RINESCH Michael
ROTHKEGEL Andreas
SCHWARZBAUER Rene
VETTER Wolfgang