Bewirtschafter sind auch wie bisher Rechtschutzversichert.
Die Fischereiförderung 2024 durch das Land O.Ö.:
Außer dieser Förderung durch das Land kann auch beim Revier direkt um Förderung angesucht werden,
Gefördert werden Strukturierungsmaßnahmen, Besatzausfälle durch Einleitungen und Unfällen.
Voraussetzung:
Abgabe der Fischbesatz-und Ausfangliste bis spätestens 31.Oktober des Jahres.
Es steht derzeit pro Jahr eine Summe von € 8.000 zur Verfügung.
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